Wir über uns
Hallo Leute!
Es wird Zeit, daß mal endlich etwas Neues unter der Rubrik »Wir über uns « zu lesen ist.
Für jeden Fahrschüler und für jede Fahrschülerin das optimale Ergebnis herauszuholen, ist ein tages- und wochenfüllendes Programm, so dass man froh ist, wenn man am Wochenende mal abschalten kann. Seit 30 Jahren versuche ich nun fast täglich, jüngeren und auch älteren Fahrschülern das Gefahrenbewußtsein für ein sicheres, umweltbewußtes und entspanntes Fahren für Pkw und Krafträder zu vermitteln.
In den vergangenen Jahren immer mehr durch die Unterstützung von Fahrlehrern und Fahrlehrerinnen, die sowohl ihr Praktikum, als auch ihre Fahrlehrerprüfung in meiner Fahrschule absolviert und gut bestanden haben. Grundlage für diese Ausbildung ist das Fahrlehrergesetz und die Fahrschülerausbildungsverordnung.
So gibt es einen Ausbildungsplan (Curriculum oder Leitfaden), nach welchem die theoretische und praktische Ausbildung erfolgen sollte. Gerade in letzter Zeit hören meine Fahrlehrer und ich immer wieder die Frage: »Wann darf ich meine Sonderfahrten machen?«
Antwort: »Erst mußt Du die Reifestufe erreichen und das Fahrzeug alleine bedienen können und auch alleine im Straßenverkehr zurecht kommen. Also so ziemlich zum Ende deiner Ausbildung.«
»Aber Andere machen schon nach zwei bis drei Stunden Stadtfahrten ihre Sonderfahrten.« »Upps! Was ist denn das?«
Lässt man jemanden, der noch nicht alleine laufen kann, an einem Marathonlauf teilnehmen? Machen meine Fahrlehrer und ich irgendetwas falsch?
Bei den heutigen Anforderungen, die im Straßenverkehr und auch in der Führerscheinprüfung auf einen zukommen, kann doch nur das Ziel sein, die Fähigkeiten im Umgang mit den jeweiligen Fahrzeugen, den unterschiedlichen Situationen, Wetterbedingungen, Verkehrsverhältnissen und Gefahren best möglich unter Kontrolle zu bekommen. Manchmal hilft ein Kontrollblick oder ein Blick in den Spiegel, einen Unfall zu verhindern.
Auch auf die Frage: »Wie viele Fahrstunden benötige ich?« kann man keine Antwort geben. Nur eins steht fest : Am E N D E der Ausbildung schreibt der Gesetzgeber zwölf Sonderfahrten vor. (225 min Ül, 180 min BAB, 135 min Beleuchtungsfahrt).
Klar, die Ausbildung umfaßt einen hohen Kostenfaktor. Aber ist es nicht besser eine hochwertigere Ausbildung zu durchlaufen und nachher ohne Angst, aus Sicht des Führerschein-Neulings und ohne Angst aus Sicht der Eltern, am Straßenverkehr teilzunehmen?
Ausbildung soll Spaß machen! Aber sie soll auch gewissenhaft und umfassend sein.
30 Jahre als Fahrlehrerdasein bringt so manche Anekdote mit sich und die Fahrschüler/innen kennen nur zur Genüge den Satz: »Geschichten aus meinem Leben.« Einige hören diese Geschichten öfter, einige nur einmal.
Aber es ist schön und erfüllt mich mit Freude, wenn man aus einigen Familien schon die dritte Generation zur Fahrschulausbildung kennenlernt.
Bis dahin. Wir sehen uns...
Volker